Unser Schulvertrag
Jede Schule benötigt verbindliche Regeln des Zusammenlebens. Auf der Grundlage der erarbeiteten Klassenregeln sowie der Schulordnung entstand ein Schulvertrag, der Erwartungen an alle drei „Vertragsparteien“ richtet (Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrer).
Unser Schulvertrag ist auch Teil einer Gewaltprävention, die nur in Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus möglich ist.
Der Schulvertrag wird allen neuen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern im Rahmen der Aufnahmegespräche vorgestellt und von allen am Schulleben beteiligten Personen (Schüler, Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte) unterschrieben.
Im Schulvertrag sind laut Konferenzbeschluss die Regeln für unsere Schule festgeschrieben, an die sich Schüler, Eltern und Lehrer halten sollen, damit sich alle an unserer Schule wohlfühlen und auch erfolgreich arbeiten können.
Alle drei Parteien sorgen bei Nichteinhaltung des Vertrages und/oder der Schulordnung für Wiedergutmachung und kennen mögliche Sanktionen.
Vorrang vor allen Sanktionen hat zunächst immer ein einvernehmliches Gespräch.