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Zum Schulweg

Unsere auswärtigen Schülerinnen und Schüler werden von Bussen abgeholt, die seit diesem Schuljahr dem öffentlichen  Nahverkehr untergeordnet sind, d. h. dass nicht nur Schüler unserer Schule die Schulbusse benutzen, sondern auch Schüler anderer Schulen und soweit Nachfrage besteht auch andere Fahrgäste. Unsere Fahrschüler benötigen deshalb ab diesem Schuljahr Fahrkarten, die von der Schule jeden Monat ausgegeben werden. Die Fahrschüler können die Busse an den üblichen Haltestellen in den einzelnen Orten besteigen und werden bis vor unsere Schule gefahren. Die Kosten für die Fahrkarten  werden von der Kreisverwaltung übernommen; für die Eltern entstehen also keine Unkosten für die Schülerbeförderung. 

 

Unter Buszeiten ist der Busfahrplan der einzelnen Linien und der Orte abgedruckt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die darin angegebenen Zeiten verkehrsbedingt nicht immer exakt eingehalten werden können. Erfahrungsgemäß müssen Sie mit einer

 

Toleranz von +/- 5 Minuten rechnen.

 

Bitte schicken Sie Ihr Kind also rechtzeitig zur Bushaltestelle, so dass es 5 Minuten vor der angegebenen Abfahrtzeit dort ist.

Wenn der Bus zu spät kommt, gilt folgende Regelung:

Zumutbar ist eine  Wartezeit von 15 Minuten ab der angegebenen regulären Abfahrtzeit:

Danach steht es Ihnen frei, Ihr Kind auf andere Weise in die Schule zu bringen oder es daheim zu lassen. Sicher ist es aber auch Ihr Bestreben, dass Ihr Kind möglichst wenig Unterricht versäumt.

Sollten Sie Ihr Kind daheim lassen, dann rufen Sie bitte in der Schule an und geben Sie uns Nachricht.

Ansonsten gilt die im Schulgesetz festgelegte Regelung nach der innerhalb von zwei Tagen die Schule von den Eltern oder den Erziehungsberechtigten über das Fehlen benachrichtigt werden muß.

Bei unzumutbaren Straßenverhältnissen

Zum Beispiel Glatteis oder angekündigtem Eisregen liegt es im Ermessen und der Verantwortung der Eltern, ob Sie ihr Kind in die Schule schicken. (So der Erlass des Ministeriums)

Verhalten im Bus

Die Anweisungen des Busfahrers sind zu befolgen. So darf z. B. im Bus während  der Fahrt nicht herumgelaufen oder geturnt werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über ein entsprechendes Verhalten. Sollte es zu Klagen kommen, kann der Busfahrer oder die Schulleitung Störenfriede von der kostenlosen Fahrt im Schulbus ausschließen. Dann wären die Eltern für den Transport zuständig. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler.