Herzlich Willkommen auf der Homepage der Stephanus-Schule Polch

 

Aktuelle Corona-Infos:

Monatskreis Fastnacht 2022

Wichtige Information vom 16.02.2022:

Angesichts der aktuellen Sturmwarnung für die kommenden Tage informiert das Bildungsministerium über die mögliche Vorgehensweise für Schulen und Erziehungsberechtigte:

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist.

Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.

 

 

Aktuelle Corona-Infos:

3G-Nachweis beim Betreten des Schulgebäudes

Für alle Personen, die das Schulgebäude betreten möchten, gilt seit dem 24.11.2021 die 3G-Nachweispflicht.

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Kinder,

wie wir heute Morgen (23.04.2021) von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständigen Schulträger erfahren haben, sind alle Schulen im Landkreis ab Montag, den 26.04.2021, wieder im Fernunterricht, da der Inzidenzwert im Landkreis mindestens drei Tage über der Marke von 165 liegt. Eine Öffnung der Schulen erfolgt erst wieder, wenn die Zahlen mehrere Tage unter dem Wert von 165 liegen. Wir sollen darüber rechtzeitig informiert werden.

Notbetreuung findet weiterhin unter den gegebenen Regularien statt. Allerdings gilt ab Montag, den 26.04.2021, auch hier die Testpflicht. Die genauen Informationen darüber finden Sie in dem „Elternschreiben von Bildungsministerin Hubig vom 22.04.2021“.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Junk, Schulleiter

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Kinder,

wie zu befürchten war, hat uns jetzt die Corona-Pandemie doch ereilt, wenn auch nur indirekt. Drei Taxifahrer/-innen der Sammeltaxis sind mittlerweile positiv auf Corona getestet.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Mayen-Koblenz müssen alle 23 Kinder der Taxitouren Ochtendung/Trimbs, Winningen/Niederfell/Kobern-Gondorf/Lehmen und Burgen/Dieblich/Lonnig/Polch für 14 Tage in amtliche Quarantäne (mindestens bis zum 28.04.2021). (Der Zeitraum und das Ende der Absonderung richtet sich nach dem Auftreten von Symptomen, dem Datum des letzten Kontakts, möglicher Mutationen und Testterminen und kann deshalb unterschiedlich ausfallen.)

Diese Maßnahme gilt ab sofort.

Alle Maßnahmen, die wir im Zusammenhang mit der Corona-Situation getroffen haben, wurden unter den beteiligten Akteuren (Gesundheitsamt, Kommune, Träger und Einrichtungsleitung) sorgfältig abgewogen und auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. Der bestmögliche Schutz der Gesundheit von Kindern und dem Personal ist das Ziel, welches wir gleichzeitig unter den kleinstmöglichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb verfolgen.

Für alle ermittelten Kontaktpersonen gilt:

- Sie müssen sich sofort absondern (Quarantäne).

- Sie müssen unverzüglich einen PCR-Test (keinen Schnelltest!), am Besten in einer Corona Ambulanz, durchführen lassen.

- Ein negatives Testergebnis hebt die Quarantäne nicht auf!

Die Quarantäneverfügungen werden durch das Gesundheitsamt in den nächsten Tagen erstellt und per Post zugestellt.

Wichtige Informationen zur Quarantäne erhalten Sie hier:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Inhalt.html

Allgemeine Informationen zu Corona im Kreis Mayen-Koblenz erhalten Sie hier:
www.kvmyk.de

Wir bitten alle Betroffenen, sich umsichtig zu verhalten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen streng einzuhalten und Abstand zu Personen mit Risikofaktoren zu halten.

Da es auf Grund der Erfahrungen an anderen Schulen oder Kitas mit Corona-Fällen viele Fragen zu weiteren Details gibt, hat mir die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz in Absprache mit dem Gesundheitsamt Mayen-Koblenz dankenswerterweise die anhängende Datei „Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten" geschickt.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Junk, Schulleiter

Sehr geehrte Sorgeberechtigten,

die Landesregierung sieht ein Angebot der anlasslosen Testung nach den Osterferien in den Schulen vor.

Die Durchführung einer solchen Testung bedarf der Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern. Dazu werden den Schulen kostenfrei Testkits zur Selbsttestung zur Verfügung gestellt. Die Durchführung soll zunächst einmal pro Präsenzwoche erfolgen und in den regulären Unterrichtsverlauf integriert werden. Weitere Informationen werden zeitnah auf der Homepage veröffentlicht. Die Informationen der Landesregierung finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/

Gut erklärt wird die Durchführung in einem kindgerechten Video https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/

Die Einverständniserklärung können Sie auf der Schul-Homepage downloaden. Außerdem finden Sie auf der Schul-Homepage die Datenschutzerklärung. Möchten Sie das Angebot der Testmöglichkeit für Ihr Kind wahrnehmen, geben Sie die ausgefüllte Einverständniserklärung bitte über Ihr Kind wieder an die Klassenleitung zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Junk, Schulleiter

Mittwoch, 20.01.2021:
Auszüge aus dem Schreiben der Bildungsministerin Hubig vom 20.01.2021:

"Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen haben im Januar weiterhin Fernunterricht. Der Start für den Wechselunterricht, mit dem wir ab 25. Januar 2021 beginnen wollten, muss um eine Woche auf den 1. Februar 2021 verschoben werden. Entsprechend dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin bleibt die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler ausgesetzt.

In den Grundschulen und Förderschulen gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Unterricht. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Die Maskenpflicht soll den pädagogischen Erfordernissen und dem Alter der Kinder entsprechend umgesetzt werden. Auf regelmäßige Maskenpausen ist zu achten.

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird der Fernunterricht bis zum 14. Februar 2021 fortgesetzt.

Die Möglichkeiten zur Notbetreuung bleiben weiterhin wie gehabt bestehen.

Für die Schülerinnen und Schüler vor Abschlussprüfungen bestehen die besonderen Regelungen fort; sie können unter Einhaltung der Abstands- und sonstigen Hygieneregeln in Präsenz unterrichtet werden.

Ab dem 15. Februar 2021 wollen wir für alle Jahrgänge in den Wechselunterricht zurückkehren - wenn es das Infektionsgeschehen und die weiteren Entwicklungen zulassen. Auch über die Frage, wie es nach dem 14. Februar 2021 weitergeht, wird die Ministerpräsidentenkonferenz zuvor gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beraten."

 

 

Montag, 04.01.2020:

Aktuell gibt es große Probleme mit den Servern von MOODLE, BigBlueButton und SDUI, so das ein effektives Arbeiten mit den Online-Plattformen sehr unzureichend ist. Diese Probleme sind leider nicht von der Stephanus-Schule Polch zu beheben. Wir bitten trotzdem um Entschuldigung.

Hiermit informieren wir vorab, dass die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht in der Stadt Koblenz und im Kreis Mayen-Koblenz ab Dienstag, den 27.10.2020, eingeführt wird. Die Schüler der Primarstufe werden davon ausgenommen. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Koblenz und vom Kreis Mayen Koblenz wird zeitnah veröffentlicht.

 

 

Bitte denken Sie als Sorgeberechtigten daran, dass Sie Ihrem Kind für den Besuch in der Schule unbedingt einen Mund-Nase-Schutz mitgeben.

Vielen Dank.

 

 

Mitteilung von der ADD Koblenz:

"Nach derzeitigem Stand (12.08.2020; 8.20 Uhr) beginnen wir am kommenden Montag mit Szenario 1."

Das bedeutet für uns, dass wir mit allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht starten werden. Nähere Erläuterung dazu finden Sie weiter unten.

Zusätzlich starten wir kommenden Montag auch wieder mit der Ganztagsschule. Die GTS in diesem Schulhalbjahr wird sich aber trotzdem von den üblichen Regelungen unterscheiden müssen. Auch dazu werden noch weitere Informationen folgen.

 

 

 

Wie beginnt das Schuljahr 2020/21 an der Stephanus-Schule Polch?

Die Vorgaben, die wir vom Land RLP haben, sind folgende:

"Unter sorgfältiger Abwägung des Infektionsgeschehens und dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung sind drei unterschiedliche Szenarien für den Unterricht im Schuljahr 2020/2021 möglich:

Szenario 1: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot
Bei weiterhin niedriger Infektionsrate entfällt das Abstandsgebot in Schulen. Es gelten die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen des „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ in der 4. überarbeiteten Fassung. Der Präsenzunterricht kann im regulären Klassenverband und in den regulären Lerngruppen stattfinden. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines ärztlichen Attests nach Nr. 4 des „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ in der 4. überarbeiteten Fassung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit sind, erhalten ein Angebot im Fernunterricht, das dem Präsenzunterricht gleichsteht.

Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot
Aufgrund eines Anstiegs des Infektionsgeschehens werden für eine Schule, eine Region oder das Land das generelle Abstandsgebot und ggf. weitere Infektionsschutzund Hygienemaßnahmen in Schulen wieder eingeführt. Damit wird ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen erforderlich. Eine Notbetreuung ist anzubieten.

Szenario 3: Temporäre Schulschließung
Aufgrund der innerschulischen, regionalen oder landesweiten Infektionslage wird der Präsenzunterricht für einen Teil der Schule (Kurs/Klasse/Klassenstufe)) oder die gesamte Schule untersagt. Der Unterricht muss ausschließlich als Fernunterricht erfolgen. Eine Notbetreuung ist bei einer teilweisen Schulschließung für die davon nicht betroffenen Schülerinnen und Schüler anzubieten."

 

 

 

Sommerschule RLP vom 03. - 14. August 2020

Aufgrund vermehrter Nachfragen finden Sie hier den Link zu den Angeboten der Sommerschule 2020, die aber leider nicht an der Stephanus-Schule Polch stattfinden werden:

www.ferien.bildung-rp.de 

 

 

+++ Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Rheinland-Pfalz sollen am 25. Mai 2020 für die Klassenstufen 3, 4, 5 und 6 und für die Klassenstufen 1, 2, 7 und 8 am 8. Juni 2020 öffnen.  Nährere Informationen dazu finden Sie in Kürze auf unserer Homepage. +++

+++ Die Schulen in Rheinland-Pfalz bleiben nach den Osterferien weiterhin bis zum 3. Mai 2020 geschlossen, eine Notbetreuung wird bei Bedarf angeboten. Ab Montag, den 4. Mai 2020, soll unsere Schule zunächst für die Klassenstufe 9 wieder öffnen. Nährere Informationen dazu finden Sie im Elternbrief vom 28.04.2020. +++

 

 

 

 

+++ Ein Austausch von Materialien etc. über das Sekretariat ist nicht möglich – bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch hier auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten müssen. Ab Montag, den 23.03.2020, ist auch der Zugang zum Gebäude nur in dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 02654/881775-0 möglich, da mittlerweile umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen vorgenommen wurden. Sollten Sie in besonderen Fällen eine Notbetreuung (auch innerhalb der Osterferien) für Ihr Kind benötigen, so melden Sie sich bitte am Vortag bis 9 Uhr im Sekretariat. +++

+++ Zusätzlich zu den verteilten Aufgaben finden Sie als Eltern alternative Lernmöglichkeiten für ihre Kinder u.a. unter https://www.stephanus-schule-polch.de/index.php?id=574 +++

+++ Elternbrief vom 13.03.2020: https://add.rlp.de/fileadmin/add/Corona/Schliessung_regulaerer_Schulbetrieb_Elternanschreiben.pdf +++

+++ https://add.rlp.de/de/themen/schule/corona/ +++

+++ Am Samstag, den 14. März 2020, stehen den Eltern und Sorgeberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler Lehrkräfte für eine telefonische Fragestunde in der Zeit von 10 - 11 Uhr unter den bekannten Schulnummern zur Verfügung. +++

+++ Alle Schulen und Kindergärten im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz bleiben in der Zeit vom 16. März bis einschließlich 17. April geschlossen +++

www.bm.rlp.dehttp://www.bm.rlp.de

https://www.kvmyk.de/kv_myk/Slideshow/Corona-Ticker/

 

 

 

 

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Ganztagsschule in Angebotsform

Stammschule für Beratung des Förder- und Beratungszentrums MYK

Stammschule Schwerpunktschulen

 

Ackerstraße 2-4

56751 Polch

Telefon:  (02654) 881775-0

Fax:  (02654) 881775-20

Email : stephanus-schule@remove-this.t-online.de

 

Bürozeiten: Montag - Donnerstag von 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

 

 

 

 

Interesse an einem FSJ an der Stephanus-Schule?

An unserer Schule ist ab August 2020 eine FSJ-Stelle frei!

Interesse?

Dann bitte umgehend bei uns per Telefon oder Mail melden.